Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Dienstes recynex

 

§ 1 Anwendungsbereich

1. Jeder Nutzer von recynex erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes recynex in der jeweils neuesten Fassung an.

2. Andere Bedingungen gelten nicht, auch wenn die NETWASTE GmbH (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt“) als Betreiber des Dienstes recynex (im Folgenden „Plattform“ genannt) diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Nutzungsbeschränkungen

1. Der Nutzer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben richtig und nicht irreführend sind.

2. Der Nutzer gewährleistet ausdrücklich, dass die gelieferten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und gegen die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte

• die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen,
• die gewaltverherrlichender oder pornographischer Art sind,
• die Viren, trojanische Pferde oder andere Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.

§ 3 Dienst recynex

1. Der Plattformbetreiber betreibt über die Website www.recynex.de und www.recynex.com einen Dienst, über den Präqualifikationswettbewerbe, Preisanfragen, Ausschreibungen und Auktionen (im Folgenden "Projekte" genannt) über Liefer- und Dienstleistungsaufträge online durchgeführt werden können.

2. Zur Plattformnutzung sind ausschließlich zugelassen natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Eigenschaft handeln.

3. Bei juristischen Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ( im Folgenden "Organisation" genannt) ist der Account einer natürlichen Person zugeordnet (im Folgenden "Stellvertreter" genannt). Mit der Registrierung erklärt der Nutzer, dass er als Stellvertreter zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Organisation gegenüber dem Plattformbetreiber und gegenüber anderen Plattform-Nutzern berechtigt ist.

4. Nutzer können folgende Nutzungsrechte erhalten:
• "Ausschreiber" = Ausschreiber dürfen Projekte starten
• "Bieter" = Bieter dürfen Projekte einsehen und Bewerbungen und Gebote abgeben.

5. Die Nutzer haben ihre Zugangsdaten geheim zu behandeln. Die unter der Nutzerkennung abgegebenen Willenserklärungen und Nachrichten sind dem Nutzer zuzurechnen.

6. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform abzulehnen oder bereits erteilte Zugangsberechtigungen zurückzunehmen, sofern hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn der Nutzer
• falsche oder irreführende Angaben zu seiner Identifikation macht
• gegen diese Nutzungsbestimmungen verstößt
• den Dienst stört oder beeinträchtigt
• nicht die erforderliche Qualifikation für einen ordnungsgemäßen Handelsverlauf hat
• oder die Organisation mit vereinbarten und berechtigten Forderungen des Plattformbetreibers in Verzug ist.

§ 4 Handelsbedingungen

1. Bei Ausschreibungen und Auktionen über die Plattform handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne der deutschen Gewerbeordnung.

2. Der Ausschreiber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Spezifikation des Projektes.

3. Bietergebote sind auf Ausschreibungen und Auktionen grundsätzlich verbindlich. Auf Preisanfragen können Bieter grundsätzlich auch unverbindliche Angebote abgeben.

4. Bieter können die Löschung eines Gebotes verlangen, sofern offensichtliche, auch für Dritte erkennbare Eingabefehler vorliegen. Die Löschung eines Gebots erfolgt durch Willenserklärung gegenüber dem Plattformbetreiber. Bei Missbrauch des Löschbegehrens behält sich der Plattformbetreiber in Rücksprache mit dem Ausschreiber die Sperrung des Bieters von dem laufenden Projekt vor.

5. Es gilt die Systemzeit der Plattform.

6. Die Nutzer haben die Verantwortung für die Aktualisierung der Inhalte, insbesondere hinsichtlich Spezifikationsergänzungen, Projektende und Gebotsseite. Unabhängig davon aktualisiert das System die Gebotsseiten in einem festen zeitlichen Abstand.

7. Es erfolgt kein automatischer Zuschlag über die Plattform. Die Entscheidung über den Zuschlag auf ein Bietergebot  obliegt ausschliesslich dem Ausschreiber.

8. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Projekte oder Nutzer temporär oder dauerhaft zu sperren, sofern der Plattformbetreiber den begründeten Verdacht hat auf Manipulation des Handelsverlaufes.

§ 5 Kosten

1. Die Kosten für die Nutzung der Plattform ergeben sich aus den auf der Website unter „Preise“ veröffentlichten Preisen oder aus individuellen Vereinbarungen zwischen Nutzer und Plattformbetreiber.

2. Das Anlegen von Projekten ist kostenlos. Erst nach Starten des Projektes durch den Nutzer über Betätigen des Buttons „Freigabe anfordern" und Freischaltung des Projekts auf der Plattform durch den Plattformbetreiber kommt eine kostenpflichtige Nutzung der Plattform zustande. Alternativ können Nutzer und Plattformbetreiber auch Willenserklärungen und Vereinbarungen außerhalb der Plattform abgeben.

3. Für Bieter entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Teilnahme an Projekten.

4. Leistungen des Plattformbetreibers, die über die Bereitstellung der Plattform für die Nutzer hinausgehen, werden nach individuellen Vereinbarungen zwischen Nutzer und Plattformbetreiber vergütet.

5. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Projektende per Einzelrechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Andernfalls gerät der Nutzer bzw. die Organisation in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6. Bei Buchung einer Flat-Nutzung erfolgt die Abrechnung mit Freischaltung des Nutzers zur Plattform. Die Laufzeit der Flat-Nutzung beträgt 12 Monate nach Freischaltung des Nutzers. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

§ 6 Geistiges Eigentum

1. Der Plattformbetreiber behält sich jegliche Eigentumsrechte an der Gestaltung der Dienstleistungen und an der Website www.recynex.de bzw. www.recynex.com und den Inhalten vor, insbesondere an den Texten und dem Design.

2. Die Eigentumsrechte umfassen auch alle zukünftigen Veränderungen der Dienstleistungen, der Texte oder des Designs.

3. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten oder in die Plattform eingebrachten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei.

§ 7 Gewährleistung

1. Die Regelungen für die Abrufbarkeit (sic. der Abrufbarkeit der Plattform am Sitz des Nutzers) richten sich nach dem Dienstvertragsrecht. Eine Gewährleistung dafür, dass die Plattform jederzeit am Sitz des Nutzers oder anderen Orten abrufbar ist, wird mithin nicht übernommen.

2. Für die innere „Verfügbarkeit“, d.h. die Abrufbarkeit der Plattform am „Knotenpunkt“ des Rechenzentrums, in dem die Plattform betrieben wird, übernimmt der Plattformbetreiber die Gewährleistung nach den nachfolgende Regelungen:

a) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Plattformbetreibers zunächst durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Eine Kündigung des Nutzers gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Plattformbetreiber ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von dem Plattformbetreiber verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
c) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 69d UrhG nicht erfüllt sind. Die Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen verjähren spätestens sechs Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
d) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Plattformbetreiber Mängel der Plattform unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Er wird hierbei alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Plattformbetreiber weiterleiten.
e) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer das Bestehen eines Mangels der Plattform Kenntnis hatte oder ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer ohne grobe Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen und melden müssen. Dies gilt in den Fällen, in denen der Nutzer wegen des Mangels Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen in denen der Nutzer geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantiezusage entstanden ist.

§ 8 Haftung

1. Die Haftung für Schadensersatzansprüche generell oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, die infolge eines Mangels der Plattform oder einer anderen von dem Plattformbetreiber erbrachten Leistung entstehen, wird der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Nutzer dem Plattformbetreiber schuldet.

2. Die Ansprüche verjähren 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer das Bestehen eines Mangels gemeldet hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer ohne grobe Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen und melden müssen. Diese Verjährungsfristen gelten nicht in den Fällen, in denen der Nutzer wegen des Mangels Schadensersatzansprüche eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend gemacht wird, und/oder in den Fällen in denen der Nutzer geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantiezusage entstanden ist.

§ 9 Höhere Gewalt

Wird der Plattformbetreiber an der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Verfügungstellung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. bei Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Virenangriffe oder Hackerangriffe, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich des Plattformbetreibers oder im Bereich seiner Subunternehmer eintreten, verlängert sich, wenn die Leistung nicht endgültig unmöglich wird, die Frist für die Erbringung der Leistung in angemessenem Umfang, maximal aber um die Zeitspanne von zwei Wochen. Ist eine Leistung auch nach Ablauf der vorgenannten Frist wegen desselben ununterbrochen andauernden Ereignisses höherer Gewalt ausgeschlossen, so gilt dieses als unmöglich

§ 10 Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutz-Erklärung.

§ 11 Geheimhaltung

1. Die Vertragsbeziehung der Parteien gründet auf wechselseitigem Vertrauen. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, dass sie während der Laufzeit dieses Vertrages und zwei Jahre danach alle Informationen, Dokumente und Daten, die ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebracht worden bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind und die als „geheim“ gekennzeichnet oder deklariert sind („vertrauliche Informationen“), als ihnen anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder verwerten. Dies gilt nicht, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und Daten

a) den Parteien bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
b) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
c) einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßigerweise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
d) nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.

2. Auf Verlangen werden beide Parteien bei Beendigung der Zusammenarbeit alle vertraulichen Informationen unwiederbringlich löschen oder an die jeweils andere Vertragspartei zurückgeben. Auf Anfrage einer Vertragspartei ist die Löschung schriftlich zu bestätigen. Die Verpflichtungen nach diesem Abschnitt zur Geheimhaltung und Datenschutz bleiben auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrages oder der vollständigen Abwicklung des Vertrags bestehen.

3. Diese Bestimmungen gelten voll umfänglich für alle eingesetzten Mitarbeiter des Plattformbetreibers.

§ 12 Allgemeines

1. Sollte eine Bestimmung des Rahmenvertrags oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

2. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung eines Vertragsbestandteils beinhalten, sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Werden Erklärungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen des Plattformbetreibers abgegeben, sind sie für den Plattformbetreiber nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung des Plattformbetreibers GmbH hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

3. Der Nutzer kann nicht Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abtreten. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen auf mit ihm verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abzutreten.

4. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

5. Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz des Plattformbetreibers als Gerichtsstand vereinbart. Der Plattformbetreiber ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Nutzers zuständig ist.